Dehnungsfugen – schwimmende Verlegung

Da sich MMF-Bodenbeläge bei Änderungen der Umgebungstemperatur oder Feuchtigkeitsbedingungen ausdehnen und zusammenziehen, sollte der MMF-Bodenbelag nur schwimmend verlegt werden. Andere Verlegungsarten müssen vom Hersteller schriftlich genehmigt sein.

Dehnungsfugen sind vorzusehen an allen aufgehenden Bauteilen, bauseitigen Begrenzungen, um feststehende Objekte herum (wie z. B. Küchenblöcke, Kamine, Öfen und Türschwellen), zwischen einzelnen Räumen, als Übergang zwischen zwei verschiedenen Bodenbelägen sowie auch in Räumen mit komplexen Grundrissen.
Bitte verwenden Sie Abstandhalter und entfernen Sie diese nach der Verlegung wieder.

Türelemente und Türrahmen sollten soweit gekürzt werden, dass die Paneele ohne Kraftaufwand darunter geschoben werden können.

Als Faustregel gilt:
Pro laufendem Meter Bodenbelag ist auf jeder Seite des Raums eine Dehnungsfuge von mindestens 1,5 mm erforderlich.
Bei einer Raumbreite von beispielsweise 5 Metern ergibt dies eine Dehnungsfuge von ca. 8 mm auf jeder Seite.

Achten Sie darauf, dass dieser Mindestabstand immer eingehalten wird. Die Dehnungsfuge darf niemals mit Silikon aufgefüllt oder zur Verlegung von Elektrokabeln genutzt werden. Befolgen Sie aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen unbedingt die Angaben und Empfehlungen des Herstellers.

Bitte beachten Sie: Schwimmend zu verlegende Bodenbeläge dürfen niemals fest mit dem Untergrund verbunden werden!